kontradiktorisches Verfahren
- kontradiktorisches Verfahren
kontradiktorisches Verfahren,
gerichtliches Verfahren mit gegensätzlichen Anträgen der Parteien und streitiger (mündlicher)
Verhandlung, das mit einem kontradiktorischen Urteil (wozu auch Anerkenntnis- und Verzichtsurteil sowie Urteil nach Lage der Akten gehören)
abgeschlossen wird, im
Gegensatz zum nichtstreitigen Verfahren und Urteil, falls eine Partei den Verhandlungstermin versäumt oder nicht verhandelt (
Versäumnisverfahren).
Universal-Lexikon.
2012.
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